Software für die Lohnabrechnung
Restrukturieren Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung – wir unterstützen Sie mit modernster Technologie und Software, um die tägliche Arbeit so einfach wie möglich zu gestalten.
Das Personalwesen im Mittelstand und im Öffentlichen Bereich erfährt eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung für das gesamte Unternehmen. Umfangreichere Aufgaben und Anforderungen im Personalwesen stellen hohe Ansprüche an die Mitarbeiter.
S+R unterstützt Sie mit modernen Technologien, um Ihre tägliche Arbeit so einfach wie möglich zu gestalten. Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Personalsektor, Fachpersonal vor Ort und einem umfassenden regelmäßigen Schulungsangebot zu gesetzlichen Neuerungen sind Sie mit uns bestens gerüstet für kommende Aufgaben.
Das Kernelement der Lohnbuchhaltung ist die korrekte Abrechnung nach geltendem Recht. Hier vertrauen wir und unsere Kunden auf die Software ADDISON SBS Lohn, da diese vor allem für mittelständische Unternehmen sowie für Steuer- und Lohnbüros komfortable Lösungen für die unterschiedlichsten Branchen bietet. Um hier auch immer auf dem aktuellen Stand zu sein, hilft die integrierte Updatefunktion. Durch weitere Automatiken im System wird die Abrechnung erleichtert und der Zeitaufwand wesentlich reduziert. Durch einen modularen Aufbau erhalten Sie immer eine individuelle anwenderorientierte Softwarelösung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Einheitliche und intuitive Bedienroutinen sind für uns ebenso selbstverständlich wie eine anwenderfreundliche Oberfläche. Neuanwendern wird der Einstieg ins System somit wesentlich erleichtert.
ADDISON SBS Lohn bietet umfassende Funktionen in den Bereichen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Baulohn
- Öffentlicher Dienst
- Kurzarbeitergeld
- Altersteilzeit / AZ-Flexi
- Bescheinigungswesen
- Behindertenlohn
- LohnPortal
- LohnMobil
- Rechenzentrum + ASP
- WebCenter
- Leistungsstatistik
- Spielbanken
- Externe Schnell-Erfassung
- SBS Lohn.net
- Wörterbuch
Sie interessieren sich für eine Lösung und möchten sich beraten lassen? Nehmen Sie hier direkt Kontakt auf und gehen Sie den richtigen Schritt Richtung Effizienzsteigerung.
Digitalisierungspflicht von Entgeltunterlagen
Schon seit Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, begleitende Entgeltunterlagen in digitaler Form aufzubewahren. Hier ist eine Vielzahl an Dokumenten betroffen, die vom Beschäftigten digital beim Arbeitgeber eingereicht oder von anderen Institutionen ausgestellt werden (Sozialversicherung o.ä.).
Ziel ist es, eine digitale Grundlage für die ab dem 1. Januar 2023 vorgesehenen elektronischen Betriebsprüfungen zu schaffen und für die Arbeitgeber zu vereinfachen. Die Unterlagen sind dem Arbeitgeber bereits von den zuständigen Stellen oder den Beschäftigten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Digitale Personalakte
• Revisionssichere Ablage der digitalen Personalakte
• Automatische Übernahme von Dokumenten aus der Personalwirtschaft
• Archivierung gescannter Dokumente wie z.B. Reisekostenbelege und Bewerbungsunterlagen
• Umfangreiche Recherchemöglichkeiten
• Sofortige Verfügbarkeit der Dokumente
• Einfache Administration
• Erstellung mobiler Archive auf CD/DVD