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Digitalisierungspflicht von Entgeltunterlagen

Grundlagen für die elektronische Betriebsprüfung

   

Bereits seit Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, begleitende Entgeltunterlagen in digitaler Form aufzubewahren. Hier ist eine Vielzahl an Dokumenten betroffen, die vom Beschäftigten digital beim Arbeitgeber eingereicht oder von anderen Institutionen ausgestellt werden (Sozialversicherung o.ä.).

Ziel ist es, eine digitale Grundlage für die ab dem 1. Januar 2023 vorgesehenen elektronischen Betriebsprüfungen zu schaffen und für die Arbeitgeber zu vereinfachen. Die 
Unterlagen sind dem Arbeitgeber bereits von den zuständigen Stellen oder den Beschäftigten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Alle Informationen zu diesem Thema sowie den Link zu einem Online Seminar zum Thema finden Sie hier

Digitale Entgeltunterlagen mit dem Starke-DMS®